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Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Kostack Studio und dessen Auftragsgebern. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von Kostack Studio nur nach gesonderter und schriftlicher Vereinbarung akzeptiert.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen Kostack Studio und dem Kunden zur Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind schriftlich per Briefpost, Fax oder E-Mail zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.

1.3 Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.



2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 Der Vertragsgegenstand und der Vertragsumfang über die zu erbringende Leistung ergeben sich aus dem Kostenvoranschlag beziehungsweise der Auftragsbestätigung von Kostack Studio in Verbindung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.2 Die im Kostenvoranschlag beziehungsweise der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Zusatzleistungen, die nicht in der Auftragsbestätigung oder dem Angebot enthalten sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

2.3 Ein Vertrag zwischen Kostack Studio und dem Kunden gilt als zustande gekommen, wenn Kostack Studio den Kundenauftrag durch Versand einer Auftragsbestätigung an den Kunden angenommen hat oder der Kunde einen von Kostack Studio geschriebenen Kostenvoranschlag annimmt. Deren Versand kann per Briefpost, Fax, E-Mail oder andere elektronische Kommunikationswege erfolgen.

2.4 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Auftrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Textform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. Sollte es zu keiner Einigung zwischen Kostack Studio und dem Kunden über die Höhe der Nachhonorierung kommen, ist Kostack Studio berechtigt, den Auftrag entsprechend 7.6 dieser AGB zu beenden.



3. Vertraulichkeit

3.1. Kostack Studio ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die es aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, streng vertraulich zu behandeln und sowohl Mitarbeiter als auch eventuell herangezogene Dritte ebenfalls zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Davon ausgeschlossen sind Informationen und Kenntnisse, wenn sie zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch Kostack Studio bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne einen Verstoß gegen diese Vereinbarung oder sonstige Geheimhaltungspflichten berechtigter Personen öffentlich bekannt wurden. Die erstellten Medieninhalte dürfen durch Kostack Studio entsprechend 6.7 veröffentlicht werden.



4. Termine, Lieferfristen und Leistungshindernisse

4.1 Arbeitsergebnisse werden dem Auftraggeber per eMail zugeschickt oder über einen Link zum Download zur Verfügung gestellt.

4.2 Der Auftraggeber stellt Kostack Studio alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich und unverzüglich Verfügung.

4.3 Vom Auftraggeber verspätet übergebene Unterlagen, verspätete (Teil-)Abnahmen, gravierende Änderungswünsche und gewünschte Zusatzleistungen des ursprünglich ereinbarten Auftragsumfangs können eine Verschiebung des Liefertermins zur Folge haben, ohne dass dies zu einem Verzug von Kostack Studio führt. Kostack Studio haftet nicht für das Nichteinhalten des vereinbarten Liefertermins aufgrund von Gegebenheiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat.

4.4 Soweit Kostack Studio seine vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt (Krieg, Naturereignisse, Streik, Störungen der Telekommunikation und/oder der Stromversorgung etc.) nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, ist ein Schadensersatzanspruch seitens des Auftraggebers gegen Kostack Studio nicht möglich.



5. Auftragsdauer, Kündigungsfristen

5.1 Der Auftrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.

5.2 Bei einem Abbruch eines Auftrags durch den Auftraggeber berechnet Kostack Studio dem Auftraggeber eine Stornogebühr in Höhe von 15 Prozentpunkten des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrags.



6. Urheber- und Nutzungsrechte

6.1 Der Kunde erklärt, dass Kostack Studio für die Durchführung des Auftrages nur Daten und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, für die er entsprechende Urheber- und Nutzungsrechte besitzt. Der Kunde haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt Kostack Studio von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

6.2 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der erstellten Arbeiten (gemäß §2 UrhG) stehen Kostack Studio zu.

6.3 Die Werke von Kostack Studio dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Kunde mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars.

6.4 Zwischenergebnisse, 3D Entwurfszeichnungen etc. erwerben keine Nutzungsrechte durch den Auftraggeber. Sie dürfen ohne Zustimmung von Kostack Studio nicht veröffentlicht, verwertet oder an Dritte weitergegeben werden. Wünscht der Auftraggeber, dass ihm Dateien und Daten der Zwischenergebnisse zur Verfügung gestellt werden, ist dies textlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6.5 Werden Arbeiten von Kostack Studio in Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen, Broschüren oder sonstigen Druckerzeugnissen veröffentlicht, ist Kostack Studio als Bildautor zu nennen.

6.6 Über Art und Umfang der Nutzung steht Kostack Studio ein Auskunftsanspruch zu.

6.7 Kostack Studio behält sich vor, die erstellten Medien zwecks Eigenwerbung zu veröffentlichen. Weiterhin behält sich Kostack Studio das Recht vor, die erstellten Medieninhalte weiter zu bearbeiten oder zu verändern.



7. Vergütung

7.1 Der auf der Rechnung aufgeführte Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

7.2 Der auf der Rechnung aufgeführte Rechnungsbetrag versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

7.3 Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann Kostack Studio Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zuzüglich Mahnkosten erlangen.

7.4 Erstreckt sich die Ausführung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Kostack Studio dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen sondern können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Kostack Studio verfügbar sein.

7.5 Bei Änderungen oder bei Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden, und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden Kostack Studio alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt, die bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Leistungen vergütet und Kostack Studio von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.



8. Gewährleistungen

8.1 Kostack Studio wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen.

8.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

8.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Kostack Studio erarbeiteten und durchgeführten Aufträge wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aufträge gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Kostack Studio ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern Kostack Studio diese bei der Tätigkeit bekannt werden.

8.4 Kostack Studio haftet in keinem Fall wegen der in den Aufträgen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Kostack Studio haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

8.5 Kostack Studio haftet nur für Schäden, die Kostack Studio, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von Kostack Studio wird in der Höhe auf den einmaligen Ertrag beschränkt, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung von Kostack Studio für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von Kostack Studio nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.



9. Schlussbestimmung

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von Kostack Studio.